Neubau zweier 6 Familien-Wohnhaus in Immenstaad

Haus A - Nr. 1 91,33 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Terrasse, Teilbergsicht

Haus A - Nr. 2 106,47 qm verkauft
4 Zimmer Wohnung mit Terrasse, Teilbergsicht

Haus A - Nr. 3 91,33 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon, Teilseesicht und Bergsicht

Haus A - Nr. 4 106,47 qm verkauft
4 Zimmer Wohnung mit Balkon, Teilseesicht und Bergsicht

Haus A - Nr. 5 96,92 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon und Studio, Teilseesicht und Bergsicht
2. Dachgeschoss Studio, Grundfläche ca. 37 qm

Haus A - Nr. 6 113,33 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon und Studio, Teilseesicht und Bergsicht
2. Dachgeschoss Studio, Grundfläche ca. 42 qm

Haus B - Nr. 7 99,41 qm verkauft
4 Zimmer Wohnung mit Terrasse

Haus B - Nr. 8 84,78 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Terrasse

Haus B - Nr. 9 99,41 qm verkauft
4 Zimmer Wohnung mit Balkon

Haus B - Nr. 10 84,78 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon

Haus B - Nr. 11 103,13 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon und Studio
2. Dachgeschoss Studio, Grundfläche ca. 39 qm

Haus B - Nr. 12 91,10 qm verkauft
3 Zimmer Wohnung mit Balkon und Studio
2. Dachgeschoss Studio, Grundfläche ca. 34 qm


Tiefgarageplatz verkauft
Stellplatz verkauft

Der Studioausbau ist nicht zwingend notwendig.
Alle Wohnungen sind mit Aufzug zu erreichen.
EG-Wohnungen auf Wunsch mit Gartenanteil.
Es wurde eine geräumige helle Tiefgarage mit einer breiten Zufahrt geplant.

Der Kaufpreis ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - § 3 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) - zu bezahlen. Die entgegengenommenen Kaufpreisgelder werden gemäß § 4 MaBV nur für dieses Bauvorhaben verwendet.

Die Kaufpreissicherung erfolgt durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung (§ 3 MaBV) oder durch Bankbürgschaft (§ 7 MaBV).

Die Vertragssumme wird wie folgt fällig:

30,0 % der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten
28,0 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
7,0 % nach Einbau der Fenster, einschließlich Verglasung
11,9 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen sowie nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
6,3 % für den Estrich und den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
13,3 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, die Fassadenarbeiten und nach Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.